Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage ist dieses Angebot mit seinen Einheitspreisen und Mengen sowie die derzeitig gültigen gesetzlichen Regelungen und Normen sowie das BGB. Alle im Rahmen diese Angebotes kalkulierten Preise gelten lediglich bei Gesamtbeauftragung. Bei durch den Auftraggeber verursachten Unterbrechungen der Trocknungsmaßnahmen gelten diese als beendet, entsprechend wird die Zahlung fällig.

Bei Mehraufwendungen, deren Ursache wir nicht zu vertreten haben (kein Objektzugang, mangelnde Baufreiheit, usw.) werden wir Ihnen die uns entstandenen zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen. Sämtliche Beauftragungen (Nachträge) haben auf dem Schriftwege zu erfolgen. Die Abrechnung erfolgt nachvollziehbar mittels Aufmaß entsprechend den tatsächlichen Aufwendungen und tatsächlich erbrachten Leistungen. Gerichtsstand ist Schwerin. Wir weisen bereits hier vorsorglich darauf hin, dass durch Trocknungsarbeiten Risse im Estrich und oder Fliesenspiegel auftreten können. Bei der Entnahme von Fliesen für die Estrichtrocknung sind Beschädigungen der angrenzenden Fliesen möglich, insbesondere bei großformatigen Fliesen mit engen Fugen. Dies stellt kein Mangel dar. Darüber hinaus machen wir darauf aufmerksam, dass in Holzkonstruktionen Risse durch Quellen und Schwinden des Holzes vorkommen können, ebenso kann es zu Verfärbungen kommen. Türen aus Holz oder Holzwerkstoffen können sich durch die Trocknung verziehen gleiches gilt für Möbel aus Holz oder Holzwerkstoffen, für die durch die Trocknungsarbeiten hervorgerufenen Schwind- und Quellprozesse sowie damit einhergehende Änderungen der Beschaffenheit der technisch getrockneten Sache übernehmen wir keinerlei Gewährleistung. Der Trocknungserfolg kann sich nur einstellen, wenn alle Schadensursachen beseitigt sind.

Im Auftragsfall wird bei gewerblichen Kunden die VOB in Ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Vertragsbestandteil, die Gewährleistung wird auf 2 Jahre gemäß §13 VOB/B festgelegt. Mit Übergabe der Schlussrechnung erhält der Auftraggeber eine Aufstellung des Stromverbrauches, dieser wird in der Regel von der Versicherung übernommen/bezahlt. Für Verluste oder Beschädigungen an unseren Geräten haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer behält sich vor, einzelne Leistungen als Abschlagszahlungen abzurechnen, alle Rechnungen sind binnen 10 Kalendertagen zur Bezahlung fällig!

Der Leistungserfolg ist mit der technischen Trocknung der im Angebot berücksichtigten Flächen, bis zur Materialspezifischen Haushaltsfeuchte / Ausgleichsfeuchte , erbracht. Eine Belegreife technische Trocknung gilt als Nicht vereinbart und muss gesondert beauftragt werden. Die Belegreife der getrockneten Boden und Wandflächen sind vom ausführenden Nachfolgegewerk eigenverantwortlich auf Belegreife/Verlegereife zu prüfen, eine Freigabe durch die HSS GmbH findet nicht statt. Die Energieversorgung der Trocknungsanlagen sowie die Wasser-Entleerung der Kondensatbehälter sind bauseitig zu übernehmen.

Materialgleitklausel:
Wir haben alle zu verbauenden Materialien gründlich kalkuliert. Da jedoch durch nahezu tägliche Preisänderungen unserer Lieferanten eine verbindliche Preiszusage unsererseits unter den aktuellen Bedingungen nicht möglich ist, vereinbaren wir hier mit Ihnen eine Materialpreisgleitklausel. Es gelten als vereinbart die Materialpreise am Tage der Bestellung beim Baustoffhandel durch die HSS GmbH. Steigen die Materialpreise, so steigen auch die mit Ihnen vereinbarten Einheitspreise dieses Angebotes.

Einwilligungserklärung für die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos zum Zwecke der werblichen Außendarstellung unseres Unternehmens. Wir hoffen, dass Ihnen unser Angebot zusagt und freuen uns auf Ihren Auftrag. Nicht ausdrücklich erwähnte Leistungen sind nicht Bestandteil dieses Angebots. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an!

Mit freundlichen Grüßen
Martin Jerratsch
Geschäftsführer
Die Trocknungsengel®

Hinweise:
Arbeitszeiten:
Unsere regulären Arbeitszeiten sind: Montags bis Freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten fallen nachfolgende Zuschläge auf den Stundenverrechnungssatz an.
An Werktagen: 17:00 bis 20:00 Uhr +25%
An Werktagen 20:00 bis 8:00 Uhr +30%
Samstagsarbeit: +25%
Sonntagsarbeit: +50%
Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen: +150%